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Erfolg vor dem Verfassungsgerichtshof: Gleichheitswidrige Regelungen im Transportrecht aufgehoben

AvatarMag. Günther Billes 18. Jul 2025

Unsere Kanzlei konnte vor kurzem einen wichtigen Erfolg vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) erzielen, der weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung hat: Der VfGH hat eine gesetzliche Bestimmung aufgehoben, die bestimmte Unternehmer in Österreich benachteiligte.

Konkret ging es um eine Regelung im Güterbeförderungsgesetz, die juristischen Personen – wie etwa einer GmbH – eine Konzession für den grenzüberschreitenden Gütertransport verunmöglicht hat, wenn auch nur eines ihrer vertretungsbefugten Organe kein Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Staates war. Gleichzeitig konnten jedoch Drittstaatsangehörige, die in Österreich einen Daueraufenthaltstitel besaßen, als Einzelunternehmer eine Konzession erwerben.

Unsere Kanzlei stellte sich im Auftrag eines langjährig am Markt etablierten österreichischen Transportunternehmens – konkret einer GmbH, deren Geschäftsführer seit Jahrzehnten ein bestens integrierter Drittstaatsangehöriger ist – gegen diese ungleiche Behandlung zulasten österreichischer Kapital- und Personengesellschaften  und brachte die Angelegenheit bis vor den Verfassungsgerichtshof. Der VfGH gab uns Recht: Die Regelung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil sie eine sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung von Unternehmen mit dauerhaft aufenthaltsberechtigten Geschäftsführern darstelle. Mit seiner Entscheidung hat der VfGH die betreffende Gesetzesstelle aufgehoben und dem Gesetzgeber bis Mitte 2026 Zeit gegeben, die Rechtslage neu zu gestalten.

Dieses Verfahren zeigt, dass auch gesetzliche Regelungen kritisch hinterfragt werden dürfen und sollen. Und dass es sich durchaus lohnen kann, bis zu den Höchstgerichten für sein Recht zu kämpfen. Dabei unterstützen wir unsere Klienten gerne mit Expertise und vollem Einsatz.