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Mag. Günther Billes

Ihr Rechtsanwalt in Wien und Eisenstadt

Unterstützung bei der Übertragung von Vermögenswerten

...ob mit Regelungen von Todes wegen, zu Lebzeiten oder im familienrechtlichen Kontext.

Früher oder später stellt sich praktisch jeder die Frage, was nach dem Ableben mit dem eigenen Vermögen - Geld, Immobilien, Unternehmen, etc. - passieren soll. Die Antwort ist manchmal einfach, in anderen Fällen aber alles andere als trivial. Ich erarbeite gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Lösung.

Meine Leistungen

  • Umfassende Beratung im Zusammenhang mit der Vermögensnachfolge: Ich berate Sie umfassend bei der Auswahl und inhaltlichen Gestaltung des richtigen “Werkzeugs” für die Übertragung bzw. Hinterlassung von Vermögenswerten
  • Testament: Ich unterstütze Sie bei der Errichtung eines Testaments, in dem die Erbfolge, Vermächtnisse und pflichtteilsrechtliche Angelegenheiten in Ihrem Interesse geregelt werden
  • Vertragliche Regelungen von Todes wegen: In manchen Konstellationen ist es sinnvoll, die Vermögensnachfolge nicht mittels Testaments, sondern in Verträgen zu regeln. Das können z.B. Schenkungsverträge auf den Todesfall sowie Pflichtteils- und Erbverzichtserklärungen sein
  • Übertragungen zu Lebzeiten: Oft besteht der Wunsch bzw. ist es sinnvoll, die Vermögensnachfolge schon durch Übertragungen zu Lebzeiten zu regeln. Ich unterstütze Sie bei der Errichtung entsprechender Schenkungs- und Übergabsverträge
  • Eheverträge: Anlässlich einer Eheschließung sollten sich Paare die Frage stellen, wie sich die Heirat auf ihr Vermögen und die jeweiligen diesbezüglichen Vorstellungen für die Zukunft auswirkt. Ich unterstütze Sie mit vertraglichen Regelungen über die Auswirkungen von Scheidung oder Tod auf die Eigentumsverhältnisse

Häufig gestellte Fragen

  • Das hängt stark von der Komplexität des konkreten Falles ab. Im Allgemeinen lässt sich aber sagen, dass ein einfaches Testament mit überschaubaren Kosten verbunden ist. Nach der Abklärung, welche Leistung zu erbringen ist, kann für die Vertragserrichtung in der Regel ein Pauschalhonorar vereinbart werden.
  • Ein eigenhändiges Testament können Sie theoretisch sogar ohne juristische Unterstützung wirksam errichten. Gibt es komplexere Fragen zu regeln, sollten Sie einen Experten konsultieren. Das kann sowohl ein Rechtsanwalt als auch ein Notar sein.
  • Das kommt darauf an. Aber auch in den Fällen, in denen notariell beglaubigte Unterschriften oder ein Notariatsakt erforderlich sind, kann der Vertrag vom Rechtsanwalt errichtet werden. Erfahrungsgemäß wird es durch die Splittung nicht teurer, sondern sogar eher günstiger.
  • Die Wiener Kanzlei befindet sich direkt beim Lugeck - zwischen Stephansplatz und Schwedenplatz und damit ideal für eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Das Büro in Eisenstadt finden Sie in der Neusiedler Straße im Gebäude gegenüber der Bäckerei Naglreiter bzw. dem Gasthaus Kiss. Öffentliche Parkplätze gibt es vor dem Haus und auf dem Parkplatz Osterwiese. Sind diese Parkplätze belegt, empfiehlt sich ein Ausweichen auf die nahe gelegene Gölbeszeile.

Auf mich können Sie zählen

Ich setze auf persönliche und individuelle Beratung. Kein Fall gleicht dem anderen, ich passe mich Ihrer Situation individuell an und erreiche somit den für Sie optimalen Ausgang.

  • Klientennähe & klare Kommunikation: Beratung auf Augenhöhe, bei der Ihre Anliegen stets im Mittelpunkt stehen
  • Wirtschaftliches Denken: Ich sage auch ehrlich, wenn das Kosten-Nutzen-Verhältnis Ihres rechtlichen Vorgehens nicht stimmt
  • Schnelle Lösungen, auch bei komplexen Fällen: Kurze Reaktionszeiten und rasche Bearbeitung – selbst bei anspruchsvollen Herausforderungen
Kontaktieren Sie mich noch heute!

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